Inklusion

 

Durch die aktuellen Gesetzesänderungen des neunten Schulrechtsänderungsgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen ergeben sich insbesondere neue Vorgaben zu dem Bereich Fördern und Fordern eines jeden Schülers. Grundsätzlich sieht die veränderte Gesetzeslage nun vor, dass alle Schüler des Landes zunächst einmal Schüler der Regelschulen sind. Das Ziel der Gesetzesänderungen ist es, die größtmögliche Inklusion aller Schüler zu schaffen und somit die Verschiedenheit der Kinder anzuerkennen und anzunehmen, mit dem Ziel das gemeinsame Leben und Lernen von Kindern mit und ohne Behinderungen als Normalform anzusehen. Aus diesem Leitgedanken ergeben sich bereits die verschiedenen Ansatzpunkte, die mit dem Schwerpunkt Fördern und Fordern zusammenhängen. So sollen alle Schüler, gemessen an ihrem aktuellen Entwicklungsstand, ihre Kompetenzen weiter ausbauen können, unabhängig von den bisher erreichten Kompetenzen und Lernleistungen, einem eventuellen Migrationshintergrund sowie des allgemeinen Entwicklungsstandes. Die angestrebten Förder- und Forderziele werden dann mit den SchülerInnen unserer Schule gemeinsam geplant und festgelegt.